Wichtige Information

Für die Teilnahme am ELSTAM-Verfahren muss ihr ELSTER-Zertifikat auf die aktuell gültige Steuernummer ausgestellt sein. Andernfalls lehnt die Finanzverwaltung Ihre Anmeldungen ab.

Im ELStAM–Verfahren werden durch den Datenübermittler sensible personenbezogene Daten abgerufen.

Deshalb stellt die Finanzverwaltung erhöhte Anforderungen an das ELSTER-Zertifikat:
Das Zertifikat muss auf eine aktuell gültige Steuernummer ausgestellt sein. Nur dann sind Sie als Datenübermittler zur Teilnahme am ELStAM-Verfahren berechtigt.

Achtung:

Wurde Ihnen nach Ausstellung des Zertifikats eine neue Steuernummer von der Finanzverwaltung zugeteilt (z.B. wegen Rechtsformänderung, Verlegung des Firmensitzes)? Wenn ja, müssen Sie vor dem Versand von ELStAM-Meldungen zwingend ein neues Zertifikat beantragen.

Die Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass viele Verfahrensteilnehmer ein Zertifikat mit einer inzwischen nicht
mehr gültigen Steuernummer nutzen.

Wenn Sie sich nicht 100% sicher sind, prüfen Sie unbedingt vor dem Versand die verwendete Steuernummer im Zertifikat.

Quelle: Lexware.de