Bundestag verabschiedet Gesetz zur Einführung der „Buttonlösung“
Am 02.03.2012 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einem von der Bundesregierung im vergangenen November vorgelegten Gesetzesentwurf in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung zugestimmt.
Ab dem 1. August 2012 treten wichtige Gesetzesänderungen in Kraft. Die sogenannte „Buttonlösung“ kann im schlimmsten Fall zu teuren Abmahnungen führen, wenn in einem Onlineshop dagegen verstoßen wird. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit oft mit Bestellabwicklungen, durch geschickte Täuschung betrogen wurde – oftmals wurden Bestellungen nicht als verbindlich und kostenpflichtig dargestellt, so dass viele Verbraucher dann eine Rechnung erhielten und zur Zahlung gezwungen wurden – Abofalle.
Ab sofort gilt es, jeden Bestellvorgang im Internet offensichtlich zu gestalten. Ein Button muss eindeutig beschriftet sein, so dass der Kunde beim Klicken sofort weiß, dass er eine kostenpflichtige Bestellung auslösen wird.
Vier Beschriftungsmöglichkeiten wären rechtlich nicht zu beanstanden:
- kostenpflichtig bestellen
- zahlungspflichtig bestellen
- zahlungspflichtigen Vertrag schließen
- kaufen
Sofern Sie einen Onlineshop betreiben prüfen wir, ob die Bezeichnungen / Beschriftungen richtig sind und führen entsprechende Änderungen am Kernsystem des Bestellprozesses für Sie durch. Auf Wunsch lassen wir dieses auch von einem Juristen zusätzlich prüfen, so dass Sie Ihren Shop dann in jedem Fall rechtssicher weiter betreiben können.
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Die Netrix GmbH ist ihr Ansprechpartner – sprechen sie uns bei Interesse bitte an.